Tierarztpraxis Mahncke

 

  KLEINTIERMEDIZIN MED. VET. OLIVER MAHNCKE
...IHR TIERARZT MIT HERZ FÜR TIER UND MENSCH                          079 286 92 66

Würde des Tieres

Das geltende Tierschutzgesetz trat am 1. September 2008 in Kraft. Im Gegensatz zum seinem Vorgängererlass schützt es nicht nur das Wohlergehen des Tieres, sondern auch dessen Würde.

Die Arbeitsgruppe „Würde des Tieres" des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat eine Vorlage für die korrekte und einheitliche Handhabung der Güterabwägung erarbeitet. Sie richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer Arbeit mit konkreten Fragestellungen hinsichtlich Achtung der Würde des Tieres konfrontiert sind. Die Vorlage führt in sieben Schritten durch die Güterabwägung, um im Rahmen der Tierschutzgesetzgebung über die Zulässigkeit von Eingriffen an Wirbeltieren, Kopffüsslern und Panzerkrebsen zu entscheiden, insbesondere auch bei der Bewilligung von Tierversuchen, und im Rahmen des GTG bei der Herstellung und beim Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Wirbeltieren. Die Erläuterungen zur Vorlage haben das Ziel, den theoretischen Hintergrund des Konzeptes der Würde der Kreatur/Würde des Tieres und die Umsetzung dieses Konzepts mittels Güterabwägungen darzustellen.

Anleitung Güterabwägung
Letzte Änderung: 04.03.2014 | Grösse: 372 kb | Typ: PDF 

Güterabwägung Erläuterungen
Letzte Änderung: 04.03.2014 | Grösse: 448 kb | Typ: PDF