Tierarztpraxis Mahncke

 

  KLEINTIERMEDIZIN MED. VET. OLIVER MAHNCKE
...IHR TIERARZT MIT HERZ FÜR TIER UND MENSCH                          079 286 92 66

Fortpflanzung und Zucht von Meerschweinchen

Von Meerschweinchen/Kaninchen-Nachwuchs im Privathaushalt ist eher abzuraten. Die Geschlechtsreife beginnt bei männlichen Meerschweinchen mit 3 bis 4 Wochen, bei männlichen Kaninchen ab 3 bis 5 Monaten je nach Rasse. Es empfiehlt sich, sie vorher kastrieren zu lassen oder eine reine Männergruppe zu halten, wenn genügend Platz vorhanden ist stellt dies in den meisten Fällen kein Problem dar.

Eine Frühkastration bei Meerschweinchen findet meist ab einem Gewicht von 200 bis maximal 250 Gramm statt. Die Hoden müssen im Bauchraum tastbar sein und befinden sich damit schon auf dem Weg nach unten in die Hodensäcke.        

Eine Kastration bei Kaninchen kann ab 12 Wo. durchgeführt werden. Ausgewachsene Rammler dürfen erst nach einer Quarantänezeit von sechs Wochen zu den Weibchen, so lange können sich befruchtungsfähige Spermien im Samenleiter halten.

Meerschweinchen/Kaninchen-Nachwuchs den Kindern zuliebe? Und wer trocknet die Tränen, wenn die Jungen nachher weggegeben werden müssen? Kleine, herzige Meerschweinchen werden sehr schnell gross. Jungmännchen können schon in einem Alter von drei Wochen die eigene Mutter begatten - Inzucht ist die Folge. Es gibt schon genug auf diese Weise entstandene Meerschweinchen/Kaninchen, die niemand haben will. Zudem verpflichtet die Tierschutzverordnung alle TierhalterInnen, Massnahmen zu treffen, um ein übermässiges Vermehren von Tieren zu verhindern.

Zudem bringt ein Meerschweinchen oder Kaninchen-Wurf die Familienstruktur einer Gruppe durcheinander.

Fazit: Überlassen Sie das Züchten von Meerschweinchen/Kaninchen den professionellen Züchtern.

Und übrigens: Wer gewerbsmässig Heimtiere hält oder züchtet, muss dies den kantonalen Behörden melden und eine Bestandeskontrolle führen. Für gewerbsmässige Züchter oder Züchterinnen schreibt die Tierschutzverordnung auch eine Ausbildung vor. Ob eine Zucht gewerbsmässig ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Kriterien und Richtwerte dazu finden Sie im PDF-Dokument rechts aussen auf dieser Seite.
 

Fachkontakt: info@blv.admin.ch