Tierarztpraxis Mahncke

 

  KLEINTIERMEDIZIN MED. VET. OLIVER MAHNCKE
...IHR TIERARZT MIT HERZ FÜR TIER UND MENSCH                          079 286 92 66

Kennzeichnung des Hundes

Seit 2006 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank registriert sein. Katzen und Frettchen müssen in der Schweiz nicht registriert werden. Sowohl Hunde, Katzen und Frettchen müssen jedoch für Reisen in die Europäische Union (EU) mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein.
 

Hunde registrieren und identifizieren

In der Tierseuchenverordnung (TSV) ist festgehalten, dass alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher mittels Mikrochip markiert und in einer Datenbank registriert sein müssen. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.

Die Hundedatenbank AMICUS ersetzt ANIS

Die bisherige Hundedatenbank ANIS wird per 1.1.2016 von der neuen Datenbank AMICUS abgelöst. Bis zum Jahreswechsel werden Hunde aber noch auf ANIS registriert.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.amicus.ch 

Die Mikrochips (nach Art. 16 TSV) dürfen in der Schweiz nur von Tierärzten implantiert werden. Die Tierärzte sind auch dafür verantwortlich, die verlangten Angaben für die Registrierung an die Datenbank zu melden. Importierte Hunde müssen innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr durch einen Tierarzt registriert werden. Der Tierhalter ist verantwortlich für die Meldung von z.B. Adressänderungen oder den Tod des Tieres (TSV, Art. 17b).Der Hundeausweis (TSV Art. 18) dokumentiert die korrekte Registrierung.

Kennzeichnung von Hunden und Katzen auf Reisen

Die Vorschriften für die Kennzeichnung und Registrierung in der Schweiz sind nicht identisch mit den Regelungen für den Grenzübertritt. Dafür müssen Hunde, aber auch Katzen und Frettchen mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein. Eine Tätowierung ist nur gültig, wenn sie vor dem 03.07.2011 gemacht wurde. Hunde, Katzen und Frettchen ohne korrekte Identifizierung erfüllen die Bedingungen für den Grenzübertritt nicht. Eine Identifizierung von in der Schweiz geborenen Tieren in einer Tierarztpraxis im Ausland ist deshalb grundsätzlich nicht möglich.

Der offizielle EU-Heimtierpass muss nach der Einfuhr nicht durch ein Schweizer Modell ersetzt werden. Falls jemand das wünscht ist es aber möglich. Gründe dafür können Einträge wie „legal kurzschwänzig" oder die Wiedereinfuhrbewilligung (vom BLV) zur Rückkehr aus Tollwutrisikoländen sein. Für solche Einträge ist nur im Schweizer Modell Platz vorgesehen.


Fachkontakt: info@blv.admin.ch